Zusammenfassung der Fortbildung zu ePA und Hafa vom 26.02.2025

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Zusammenfassung der Fortbildung zu ePA und Hafa vom 26.02.2025
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird derzeit in etwa 230 Praxen sowie einigen Krankenhäusern und Apotheken getestet. Verläuft die Erprobung erfolgreich, sollen alle Praxen bundesweit mit der notwendigen Technik ausgestattet werden. Die ePA ist am 15. Januar in den Modellregionen Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens gestartet. An der Erprobung beteiligen sich neben den Testpraxen auch einige Krankenhäuser und Apotheken. Parallel dazu haben die Krankenkassen begonnen, die Patientenakten für ihre Versicherten anzulegen, sofern diese nicht widersprochen haben. Nach erfolgreichem Abschluss der Erprobung und Erfüllung der Sicherheitsvoraussetzungen soll die bundesweite Einführung der ePA starten. Erst dann erhalten alle Praxen die notwendige Technik und Freischaltung für die Arbeit mit der ePA.
Es obliegt den Hausärzten aus eigener medizinischer Verantwortung, den Hausarztvermittlungsfall auszulösen. Die korrekte Umsetzung eines Hausarztvermittlungsfalls bedarf zwingend der Voraussetzungen zur Vermittlung eines dringend erforderlichen Behandlungstermins. In diesem Zusammenhang gaben Herr Rickers und Herr Stefaniw in ihrem umfangreichen Vortrag detaillierte Einblicke in die rechtlichen und praktischen Aspekte der elektronischen Patientenakte und die damit verbundenen Anforderungen an die Hausarztvermittlungsfälle.
Weitere Informationen zur ePA finden Sie hier