Erneut höchste Anerkennungsstufe II für das PNHL
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Erneut höchste Anerkennungsstufe II für das PNHL
Das PNHL ist bereits im Jahr 2017 mit der höchsten Anerkennungsstufe II nach § 87b Abs. 4 SGB V für fünf Jahre von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) ausgezeichnet worden. Nach erneuter Prüfung der Strukturen des Praxisnetzes, wurde das PNHL in 2022 nun für weitere fünf Jahre von der KVSH mit der Anerkennungsstufe II ausgezeichnet. Als anerkanntes Praxisnetz wird das PNHL weiterhin finanziell durch die KVSH gefördert
Hintergrund: Anerkennung und Förderung von Praxisnetzen
Praxisnetze können seit 2012 von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) auf der Grundlage des § 87b SGB V anerkannt werden und von einer Förderung profitieren. Ärztenetze sollen demnach die Qualität sowie die Effizienz und Effektivität der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen einer intensiven fachlichen Zusammenarbeit steigern. Im Rahmen der Anerkennung prüfen die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen, ob das Praxisnetz dazu beiträgt, durch seine kooperativen Strukturen die wohnortnahe Versorgung in einer Region zu verbessern. Dabei orientieren sich die KVen an einer Rahmenvorgabe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, welche mehrere Strukturanforderungen und Qualitätskriterien für anerkannte Praxisnetze vorsieht.
Weitere Details zu den Strukturanforderungen und Versorgungszielen finden Sie hier
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (2022).
Lotsenprojekt "RubiN" zeigt vielversprechende Ergebnisse
Wer älter ist und unter komplexen Erkrankungen leidet, kann ein Lied davon singen, was für ein Labyrinth aus Versorgungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten es zu durchdringen gilt. Genau hier setzt das Projekt "RubiN - Regional ununterbrochen betreut im Netz" an, das seit 2018 im PNHL umgesetzt wird. Sogenannte "Care- und Case Manager" mit spezieller Weiterbildung arbeiten eng mit Ärzten, Pflege sowie vielen weiteren sozialen Einrichtungen zusammen und koordinieren die Versorgung, die je nach invididueller Situation benötigt wird.
In dem Zeitraum von 2018 bis 2020 wurde das Projekt durch den Bund finanziell gefördert, nach der zweijährigen Förderperiode von den teilnehmenden Krankenkassen weiter finanziert. Zum Ende des RubiN-Projektes ziehen die Projektteilnehmer Bilanz:
Ärzteblatt Schleswig-Holstein (03/2022) - "Lotsenprojekt mit ermutigenden Ergebnissen"